Bei unserem Training in Lindau am Bodensee kam wieder einmal die Frage auf wie es sich denn nun für die mit Boot Angreisten an Europas drittgrößtem Binnengewässer verhält. Dieser Artikel soll hierzu einmal Klarheit schaffen. Speziell für die Formula16 Katamarane sei vorweggenommen: es ist kein Bodenseeschifferpatent oder anderes Patent notwendig, eine Bodensee-Zulassung ist ebenfalls nicht notwendig, lediglich eine Registrierung und das Führen einer Nummer am Rumpf ist Pflicht.
Zuerst einmal gilt: Wer zu einer Regatta oder einem organisierten Training mit seinem Boot an den Bodensee kommt muß keinerlei Dokumente wie Patente, Zulassung oder Registrierung besitzen. Die Auflage ist dann allerdings, daß nur im Zuge der Veranstaltung gesegelt werden darf, d.h. auf direktem Weg ins Regattafeld und zurück und nahe bei der Gruppe bzw. dem beaufsichtigenden Motorboot. Der Veranstalter kümmert sich durch das Anmelden der Veranstaltung darum, daß die WaPo (Wasserpolizei) über die Anwesenheit von Booten ohne Nummer Bescheid weiß (diese werden sonst i.d.R. sofort aufgebracht, Bußgeld €100.-).
Möchte man außerhalb einer solchen Veranstaltung segeln, so ist das Führen eben dieser Nummer Pflicht. Hinter der Nummer verbirgt sich entweder eine Boots-Zulassung (bei Booten mit Motor) oder eine einfache Boots-Registrierung bei reinen Segelbooten. Diese Nummer kann unabhängig von einem Boots-Führerschein (Patent) bei einem der Landratsämter am Bodensee (Lindau, Friedrichshafen, Konstanz) für 7 Jahre bezogen werden.
Somit ist das Boot schon einmal legal auf dem Wasser. Für das Führen ist jedoch unter Umständen eine Befähigungsausweis (Bodensee-Schifferpatent) notwendig und auch sinnvoll. Wer im Besitz eines Binnen-Patents ist kann sich für 4 Wochen eine Gasterlaubnis bei einem der Landratsämter ausstellen lassen. Allerdings gibt es für reine Segelboote (ohne Motor) bei einer Segelfäche kleiner 12qm eine Ausnahme, diese dürfen ohne Patent gefahren werden.
Die Ermittlung der Segelfäche erfolgt der Einfachheit halber über eine simple Dreiecksberechnung. d.h.
- für das Großsegel: (Vorliekslänge x Unterliekslänge) / 2
- für die Fock: (Fockhöhe x Unterliekslänge) / 2
Die Summe aus allen Vorwindsegeln (also ohne Spi) ergibt die Gesamt-Segelfläche. Für die F16-Kats ergeben sich hier Werte zwischen 11.7qm bis 11.9qm. Somit ist eine einfache Registrierung (Nummer auf dem Rumpf) ausreichend, ein Patent oder eine Gasterlaubnis ist für F16-Kats nicht notwendig.
Selbstverständlich sollte man sich als Ortsunkundiger im Vorfeld über die Besonderheiten am Bodensee informieren. Es gibt viele Seezeichen die auch für Katamarane gelten und an guten Tagen ist viel Verkehr auf dem Wasser. Die Schifffahrtsstrassen auf dem Rhein sind für Fahrzeuge ohne Motor gesperrt. Auch gibt es einige Wetterphänomene (Föhnsturm, schnell aufziehende Gewitter) über die man sich vor dem Ablegen informieren sollte. Die orangenen Starkwind- (60 Blitze pro Minute bzw. Strumwarnlampen (90 Blitze pro Minute) die rund um den See verteil sind sollte man kennen und auch beachten. Schwimmwesten sind selbstverständlich mitzuführen, idealerweise ständig zu tragen.
Quellenangaben und weiterführende Links:
- Landratsamt Lindau, Verordnung zu Segelfläche im Anhang
- Ausführliche Erläuterung zu Registrierung, Zulassung, Patent
- Antrag Boot-Registrierung Friedrichshafen
- Antrag Boot-Registrierung Konstanz
- Antrag Boot-Registrierung Lindau
- Sturmwarnung Bodensee online
HInweis für die Boots-Registrierung:
Natürlich gilt die Registrierung in einem der drei Landkreise (Friedrichshafen-Bodenseekreis, Konstanz, Lindau) auf und um den gesamten See. Für die Registrierung müssen i.d.R. Eigentumsnachweis (Kaufvertag) und CE-Konformitätserklärung vorgelegt werden. Klebebuchstaben gibt es in den Baumärkten.