Bootsschein

Der internationale Bootsschein: wer ihn hat, ist fein raus!

In Gegensatz zum Automobil herrscht bekanntlich für F16-Katamarane keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht. Daher beschränkt sich der Eigentums- und Tauglichkeitsnachweis meistens auf die Rechnung des Verkäufers – sofern noch vorhanden – und bei neueren Booten ab 2009 auf die CE- Konformitätserklärung, die irgendwo im Papierstapel daheim vor sich hindämmert. Ach ja, ein Messbrief liegt vielleicht auch noch irgendwo herum. Die Möglichkeiten, sich durch die mangelnde Dokumentation Probleme einzuhandeln, sind durchaus nicht nur auf Regatten beschränkt. Sobald z.B. das bevorzugte Segelrevier eine Wasserstraße darstellt, herrscht i.A. Zulassungspflicht. Segler auf Revieren wie dem Bodensee können ein Lied davon singen. Es soll auch verstärkt vorkommen, dass die Regattateilnahme im Ausland platzt, weil bei einer zufälligen Grenzkontrolle der verdatterte Bootseigner keinen amtlichen Eigentumsnachweis vorlegen kann. Und wenn das wertvolle Stück im Ausland mal geklaut wird, fragen Versicherungen und Behörden auch schon mal detaillierter nach.
Dabei lässt sich mit wenig Aufwand und einer Gebühr von maximal 25,- Euro ein internationaler Bootsschein des DSV beschaffen, der (fast) alle Probleme löst. Er fungiert als Eigentumsnachweis, die Nummer des Bootsscheins lässt sich in Deutschland als Kennzeichen auf Wasserstraßen verwenden und da er nur bei Vorliegen eines CE Zeichens ausgestellt wird, akzeptieren ihn die Behörden auch als Tauglichkeitserklärung. Der IBS kann mit dem beim Deutschen Segler-Verband, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg beantragt werden. Beizufügen sind:

  • Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Bootsscheines
  • Nachweis zur Glaubhaftmachung des Eigentums ( Kaufvertrag, Rechnung)
  • Bestätigung des Vereines, EU- Konformitätserklärung oder eine entsprechende Bestätigung
  • Messbrief sowie eine Kopie des Personalausweises

Der Internationale Bootsschein für Wassersportfahrzeuge (IBS) ist ein weltweit anerkanntes Bootsdokument (Hier gibt es ein Beispiel wie er aussieht) .Die Registrierung im DSV erfolgt auch für Wassersportler, die nicht Mitglied in einem DSV-Verein sind. Allerdings wird in diesem Falle die Bearbeitungsgebühr um Euro 5,00 erhöht. Mit der Ausstellung des eines Dritten, bei neu vermessenen Booten Vermessungsblatt oder Internationalen Bootsscheines erhält jedes Boot eine DSV-Nummer. Diese Nummer besteht aus 1-3 Buchstaben sowie maximal 5 Zahlen. Die Gültigkeit des Internationalen Bootsscheines, wenn er für den grenzüberschreitenden Verkehr genutzt wird, beträgt 2 Jahre. Danach muss der Schein erneuert werden. Als Kennzeichenausweis für das Befahren der Binnenschifffahrtstraßen muss er erst dann erneuert werden, wenn sich darin enthaltene Daten ändern. Die Kosten für den Internationalen Bootsschein betragen zurzeit Euro 20,00 für Mitglieder eines DSV-Vereines und Euro 25,00 für Nichtmitglieder. Die Bezahlung erfolgt per Einzugsermächtigung.

Den Antrag auf Erteilung sowie einen Bootsschein findet Ihr auf HIER unserer F16 Homepage, bei der evtl. erforderlichen Vermessung sind wir ebenfalls gerne behilflich.

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