{"id":70,"date":"2013-01-06T13:26:35","date_gmt":"2013-01-06T13:26:35","guid":{"rendered":"http:\/\/wasserschach.de\/?page_id=70"},"modified":"2013-09-10T11:57:15","modified_gmt":"2013-09-10T11:57:15","slug":"satzung-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wasserschach.de\/?page_id=70","title":{"rendered":"Satzung der deutschen Formula16 Klassenvereinigung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/strong><br \/>\n(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Deutsche Formula16 Klassenvereinigung&#8220;.<br \/>\n(2) Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister, die alsbald erwirkt werden soll, mit dem\u00a0Namenszusatz &#8222;eingetragener Verein&#8220;, in abgek\u00fcrzter Form e.V. .<br \/>\n(3) Sitz des Vereins ist Konstanz am Bodensee, Deutschland.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<\/strong><br \/>\n(1) Die deutsche Formula16 Klassenvereinigung bezweckt die F\u00f6rderung des Segelsports mit\u00a0Formula16 Katamaranen unter Beachtung der aktuellen Klassenvorschriften der Internationalen\u00a0Formula16 Klassenvereinigung.<br \/>\n(2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des\u00a0Abschnitts &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<br \/>\n(3) Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch<br \/>\n\u2022\tdie \u00dcberwachung der aktuellen Klassenvorschriften, die Vermessung von Booten, den Aufbau eines Bootsregisters und durch die Vergabe  von Segelnummern<br \/>\n\u2022\tdie Organisation von Ranglistenregatten sowie nationalen Bestenermittlungen gegen\u00fcber den Veranstaltern<br \/>\n\u2022\tdie Organisation von Trainings <\/p>\n<p>(4) Der Verein f\u00f6rdert den Aufbau regionaler Strukturen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 T\u00e4tigkeit des Vereins \/ Mittelverwendung<\/strong><br \/>\n(1) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n(2) Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die<br \/>\nMitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch\u00a0unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Eintragung in das Vereinsregister<\/strong><br \/>\nDer Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Verbandsmitgliedschaft<\/strong><br \/>\n(1) Der Vereins strebt die Mitgliedschaft im Deutschen Segler Verband (DSV) sowie in der<br \/>\ninternationalen F16 Klassenvereinigung an.<br \/>\n(2) Zur Verwirklichung dieses Zieles wird der Vorstand erm\u00e4chtigt, alle erforderlichen<br \/>\nWillenserkl\u00e4rungen im Namen des Vereins abzugeben.<br \/>\n(3) Die Klassenvereinigung nimmt das Grundgesetz und die Ordnungsvorschriften des Deutschen\u00a0Segler-Verbandes zur Kenntnis und verpflichtet sich, das Verbandsrecht des DSV zu befolgen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n(1) Ordentliches Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr<br \/>\nwerden, die nicht in ihrer Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit beschr\u00e4nkt und die im Besitz eines<br \/>\nklassenkonformen F16 Katamarans mit g\u00fcltigem Messbrief ist.<br \/>\n(2) Nat\u00fcrliche Personen, die keinen klassenkonformen F16 Katamaran besitzen, juristische\u00a0Personen und ein nichtrechtsf\u00e4higer Verein k\u00f6nnen ebenfalls Mitglieder des Vereins werden.<br \/>\n(3) Die Jugendmitgliedschaft kann jede Person ab dem vollendeten zw\u00f6lften bis zum<br \/>\nvollendeten 18. Lebensjahr mit schriftlicher Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben.<br \/>\n(4) Die Mitgliederversammlung kann mit 2\/3 Mehrheit Ehrenmitgliedschaften an nat\u00fcrliche<br \/>\nPersonen verleihen, die sich in herausragender Weise f\u00fcr den Verein engagiert haben. F\u00fcr ein\u00a0Ehrenmitglied wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Ehrenmitgliedschaft endet mit Austritt oder\u00a0Tod des Mitglieds.<br \/>\n(5) Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied ist schriftlich an den Vereinsvorsitzenden zu richten.\u00a0\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung mu\u00df nicht begr\u00fcndet werden.\u00a0Gegen die Ablehnung kann innerhalb eines Monats ab Zugang des Ablehnungsbescheids\u00a0Berufung zur Mitgliederversammlung eingelegt werden.<br \/>\n(5) Die Mitgliedschaft beginnt mit Zahlung des Mitgliedsbeitrags.<br \/>\n(6) Die Mitgliedschaft endet durch:<br \/>\n1. Austritt<br \/>\n2. Ausschluss<br \/>\n3. Tod des Mitglieds<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Austritt der Mitglieder<\/strong><br \/>\n(1) Der Austritt muss schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden. Er kann nur zum Ende\u00a0des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Ausschluss der Mitglieder<\/strong><br \/>\n(1) Der Ausschluss aus dem Verein ist nur bei wichtigem Grund zul\u00e4ssig. Als wichtiger Grund z\u00e4hlt\u00a0ein grober Versto\u00df gegen die Vereinsinteressen.<br \/>\n(2) \u00dcber den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung. Der\u00a0Ausschluss ist nur wirksam, wenn eine Mehrheit von drei Vierteln der erscheinenden Mitglieder f\u00fcr\u00a0den Antrag stimmt.<br \/>\n(3) Vor dem Ausschluss Muss dem Mitglied die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt werden, sich zu den\u00a0Vorw\u00fcrfen zu \u00e4u\u00dfern. Die schriftliche Stellungnahme ist vor der \u00fcber den Ausschluss<br \/>\nentscheidenden Mitgliederversammlung zu verlesen.<br \/>\n(4) Der Ausschluss wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam. War das Mitglied bei der\u00a0Beschlussfassung nicht anwesend, ist ihm der Ausschluss durch den Vorstand unverz\u00fcglich\u00a0eingeschrieben mitzuteilen. Dabei sollen die Gr\u00fcnde, die f\u00fcr den Ausschluss ma\u00dfgebend waren,\u00a0mitgeteilt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Ende der Mitgliedschaft durch Verfall<\/strong><br \/>\n(1) Die Mitgliedschaft verf\u00e4llt, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag im R\u00fcckstand ist und\u00a0den r\u00fcckst\u00e4ndigen Betrag nicht vollst\u00e4ndig innerhalb von drei Monaten &#8211; gerechnet ab dem\u00a0Zeitpunkt der Absendung der Mahnung &#8211; entrichtet.<br \/>\n(2) In der Mahnung, die mittels eines eingeschriebenen Briefes erfolgt, muss ein Hinweis auf die in\u00a0(1) genannte Folge enthalten sein.<br \/>\n(3) Die Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar zur\u00fcckkommt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Mitgliedschaftsrechte<\/strong><br \/>\nDie Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu benutzen und an allen<br \/>\nVeranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Stimmrechte haben lediglich ordentliche Mitglieder.<br \/>\nDie Mitgliedschaft in der internationalen Formula16 Klassenvereinigung hat kein Stimmrecht\u00a0innerhalb des Vereins zur Folge.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 11 Beitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\n(1) Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu leisten. Dieser ist j\u00e4hrlich im Voraus am ersten\u00a0Werktag des Jahres f\u00e4llig. Der Jahresbeitrag wird per Lastschriftverfahren, PayPal oder \u00e4hnlichen\u00a0Bezahlsystemen eingezogen.<br \/>\n(2) \u00dcber die H\u00f6he des Jahresbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des\u00a0Vorstandes mit einfacher Stimmenmehrheit. F\u00fcr Mitglieder, die das 18.Lebensjahr noch nicht\u00a0vollendet haben, betr\u00e4gt der Beitrag jeweils die H\u00e4lfte des Beitrages f\u00fcr ordentliche Mitglieder.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Aufnahmegeb\u00fchr<\/strong><br \/>\n(1) Die Aufnahme in den Verein ist kostenlos, die Mitgliederversammlung kann anderes<br \/>\nbeschlie\u00dfen. Bei Aufnahme w\u00e4hrend des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres ist der volle Jahresbeitrag\u00a0zu entrichten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Vorstand<\/strong><br \/>\n(1) Der Vorstand (\u00a7 26 BGB) besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem\u00a0Schriftf\u00fchrer, dem Referenten f\u00fcr Regatten und Vermessung und dem Referenten<br \/>\nKommunikation.<br \/>\n(2) Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftf\u00fchrer vertreten den\u00a0Verein im Sinne des \u00a7 26 BGB und zwar je zwei der genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam.<br \/>\n(3) Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren\u00a0bestellt. Er bleibt bis zur satzungsm\u00e4\u00dfigen Bestellung des n\u00e4chsten Vorstands im Amt.<br \/>\n(4) Das Amt eines Mitglieds des Vorstandes endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein.<br \/>\n(5) Verschiedene Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden. Ausgenommen\u00a0hiervon sind durch einstimmigen Vorstandsbeschluss die \u00c4mter des Referenten f\u00fcr Regatten und\u00a0Vermessung sowie des Referenten Kommunikation.<br \/>\n(6) Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Beschr\u00e4nkung der Vertretungsmacht des Vorstandes<\/strong><br \/>\nDie Vertretung des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschr\u00e4nkt (\u00a7 26 Abs. 2\u00a0S.2 BGB), dass zu Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verf\u00fcgungen \u00fcber\u00a0Grundst\u00fccke (und grundst\u00fccksgleiche Rechte) sowie au\u00dferdem zur Aufnahme eines Kredites\u00a0von mehr als EUR 2500,- die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch\u00a0mindestens:<br \/>\n(a) j\u00e4hrlich einmal w\u00e4hrend der nationalen Bestenermittlung. Sollte diese nicht stattfinden, ist\u00a0sp\u00e4testens 12 Monate nach der letzten Mitgliederversammlung, beginnend mit der<br \/>\nGr\u00fcndungsversammlung die n\u00e4chste Mitgliederversammlung abzuhalten.<br \/>\n(b) nach Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstandes binnen drei Monaten.<br \/>\n(2) Auf der Jahreshauptversammlung gem. Abs. a haben der Vorstand einen Jahresbericht und\u00a0eine Jahresabrechnung vorzulegen und die Versammlung \u00fcber die Entlastung des Vorstands\u00a0Beschluss zu fassen.<br \/>\n(3) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei\u00a0Wochen zu berufen.<br \/>\n(4) Die Berufung der Versammlung muss den Gegenstand der Beschlussfassung zeichnen.<br \/>\n(5) Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte<br \/>\nMitgliederanschrift<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17 Beschlussf\u00e4higkeit<\/strong><br \/>\n(1) Jede ordnungsgem\u00e4\u00df berufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig.<br \/>\n(2) Zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins (\u00a7 41 BGB) ist die Anwesenheit von zwei\u00a0Dritteln der Vereinsmitglieder erforderlich.<br \/>\n(3) Ist eine zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins einberufende<br \/>\nMitgliederversammlung nach Abs. 2 nicht beschlussf\u00e4hig, so ist vor Ablauf von vier Wochen seit\u00a0dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung\u00a0einzuberufen. Die weitere Versammlung darf fr\u00fchestens einen Monat nach dem ersten\u00a0Versammlungstag stattfinden, hat aber jedenfalls sp\u00e4testens vier Monate nach diesem Zeitpunkt\u00a0zu erfolgen.<br \/>\n(4) Die neue Versammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder\u00a0beschlussf\u00e4hig.<br \/>\n(5) Die Einladung zu einer weiteren Versammlung hat einen Hinweis auf die erleichterte<br \/>\nBeschlussf\u00e4higkeit zu enthalten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 18 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n(1) Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens einem der Anwesenden\u00a0ist schriftlich und geheim abzustimmen.<br \/>\n(2) Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.<br \/>\n(3) Ein Beschluss, der die \u00c4nderung der Satzung vorsieht, bedarf einer Dreiviertelmehrheit der\u00a0erschienenen Mitglieder.<br \/>\n(4) F\u00fcr die \u00c4nderung des Zwecks des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Die\u00a0Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen<br \/>\n(5) Zur Beschlussfassung \u00fcber sie Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von vier F\u00fcnfteln der\u00a0erschienenen Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 19 Beurkundung<\/strong><br \/>\n(1) Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren<br \/>\n(2) Das Protokoll ist vom Vorsitzenden der Versammlung und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<br \/>\n(3) Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, diese Niederschrift einzusehen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 20 Aufl\u00f6sung<\/strong><br \/>\n(1) Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung nach \u00a7 18 Abs. 5 aufgel\u00f6st\u00a0werden.<br \/>\n(2) Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Liquidation ist der Vorstand<\/p>\n<p><strong>\u00a7 21 Vereinsverm\u00f6gen<\/strong><br \/>\nDas Vereinsverm\u00f6gen f\u00e4llt bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des\u00a0bisherigen Zwecks an den DSV, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke\u00a0zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Wangen, 5.2.2012<br \/>\nDie Gr\u00fcndungsmitglieder<br \/>\nDr. Thomas K\u00f6nig &#8211; 1. Vorsitzender, \u00a0Marc K\u00fchn &#8211;\u00a02. Vorsitzender,\u00a0Mandy Katrin Ebert &#8211;\u00a0Kassenwart,\u00a0Johannes Kemler &#8211;\u00a0Schriftf\u00fchrer,\u00a0Katrin Brunner, Katrin Santiago, Markus Enzensperger<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Deutsche Formula16 Klassenvereinigung&#8220;. (2) Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister, die alsbald erwirkt werden soll, mit dem\u00a0Namenszusatz &#8222;eingetragener Verein&#8220;, in abgek\u00fcrzter Form e.V. . 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